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Widerrufsrecht: Neue EU-Verbraucherrechterichtlinie offiziell veröffentlicht

Posted by: Calpam
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Am 18. Dezember 2019 wurde eine überarbeitete EU-VRRL im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell veröffentlicht. Auf Initiative von UNITI und engagierten Heizölhändlern konnte die Aufnahme der Erwägung 43 erreicht werden. Diese präzisiert, dass auch Lieferungen nicht leitungsgebundener Energie (zu denen insb. Heizöllieferungen zählen) in Zukunft europaweit vom Widerrufsrecht ausgenommen werden sollten.

Folgender Wortlaut der Erwägung:

(43) Die Ausnahme vom Widerrufsrecht nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2011/83/EU sollte auch für Verträge über Einzellieferungen nicht leitungsgebundener Energie als anwendbar gelten, da deren Preis von Schwankungen auf den Rohstoff- bzw. Energiemärkten abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

Die Nächsten Schritte:

  • Die Richtlinie trat zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung, also am 07. Januar 2020, in Kraft.
  • Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 28. November 2021 in nationales Recht umsetzen.
  • Die neuen Rechtsvorschriften müssen spätestens ab dem 28. Mai 2022 angewendet werden.
  • UNITI wird die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht eng begleiten. Mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie mit Verbraucherrechtsexperten beraten wir derzeit, wie die Erwägung 43 der EU-VRRL nunmehr im deutschen Gesetz umgesetzt werden könnte. Bei neuen Entwicklungen informieren wir Sie selbstverständlich.