Menschen im Mittelpunkt
Grundsätze als Verpflichtung
Die Bolloré-Gruppe stellt den Menschen in den Mittelpunkt
Ethik, Personalführung, Umwelt und humanitäre Hilfsprojekte sind wichtige Stützpfeiler im Bolloré-Konzern. Langfristige Unternehmensentwicklung ist nur dann möglich, wenn diese Grundsätze beachtet werden.
Was gehört bei Calpam zur Erfüllung dieser Punkte
- Führungsleitlinien, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Ziel haben
- Arbeitsanweisungen zur Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Arbeitsanweisungen zur Verhinderung von Mobbing und Schutz vor Diskriminierung
- Mitarbeitergespräche und ein Feedbackprozess zur Analyse der Mitarbeiterzufriedenheit sowie zum Führungsverhalten der Leitungsebene
- Grundsätze zum Miteinander bei Calpam auf der Basis einer betrieblichen Vereinbarung
- Abgabe einer Ethikerklärung der Führungskräfte, welche folgende Punkte beinhaltet:
-Erklärung zur Korruptionsprävention
-Erklärung zu rechtsstaatlichem Handeln
-Erklärung zur Einhaltung der ethischen Grundlagen
Miteinander
Präambel:
Es wird davon ausgegangen, dass alle Mitarbeiter mit den ihnen übertragenen Rechten und Pflichten verantwortungsbewusst umgehen. Alle Mitarbeiter haben sowohl das Recht als auch die Verpflichtung, auf Missstände und Rechtsvergehen bei Calpam zu achten und in diesem Zusammenhang gemachte Beobachtungen zu melden. Zur Sicherstellung, dass jede Meldung ohne Angst vor Repressionen erfolgen kann, wurde neben internen Stellen ein externer Compliance-Beauftragter benannt.
Ziel ist es, mit diesen Maßnahmen ein Arbeitsklima zu schaffen, das ein weitgehend angstfreies Arbeiten ermöglicht.
Die Personalabteilung sowie die Spartenleiter, Gruppenleiter und benannten Vertrauenspersonen (AGG/Antidiskriminierung) sind daher aufgerufen und verpflichtet, die Rechte der Mitarbeiter wahrzunehmen und anzuwenden. Um diese Verantwortung genauer zu definieren, sind nachfolgend die wichtigsten Punkte am Beispiel der Aufgaben des Führungskreises aufgeführt.
Aufgaben des Führungskreises
Der Führungskreis ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der im Betrieb geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie betrieblichen Vereinbarungen zu überwachen.
Ferner stellt er sicher, dass der Datenschutz im Unternehmen gegenüber allen Beteiligten, sowohl intern als auch extern, eingehalten wird. Ebenso ist darauf zu achten, dass keine den geltenden Gesetzen und Verordnungen widersprechenden Überwachungsmaßnahmen gegenüber Mitarbeitern angeordnet, eingeführt oder umgesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Aufgaben ist es, Anregungen von Beschäftigten aufzunehmen, diese mit dem Arbeitgeber zu besprechen und die Betroffenen über die Ergebnisse zu informieren.
Zudem trägt der Führungskreis dazu bei, die allgemeine Beschäftigung im Unternehmen zu fördern, insbesondere auch die Integration älterer Mitarbeiter.
Weiterhin unterstützt der Führungskreis Maßnahmen zur Integration von schwerbehinderten, schutzbedürftigen sowie internationalen Mitarbeitern und fördert aktiv Maßnahmen zum Arbeits- und betrieblichen Umweltschutz.
Rechte des Führungskreises
Informations- und Beratungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Um seinen Aufgaben nachkommen zu können, hat der Führungskreis einen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber alle dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen zu erhalten. Insbesondere muss der Arbeitgeber den Führungskreis rechtzeitig informieren und sich mit ihm über die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer beraten, wenn betriebliche Räume, technische Anlagen, Arbeitsabläufe oder Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet werden sollen. Dabei ist nicht in jedem Fall der gesamte Führungskreis einzubeziehen, sondern der jeweils von den Maßnahmen betroffene Teil.
Insbesondere bei folgenden Einzelmaßnahmen ist aus dem Führungskreis der Bereich oder die Sparte zuständig, in die die jeweilige Maßnahme fällt:
- Personalplanung, Maßnahmen der Berufsbildung,
- personelle Einzelmaßnahmen,
- Versetzungen sowie Ein- und Umgruppierungen sowie grundlegende Betriebsänderungen wie Stilllegung, Verlegung oder Spaltung des Betriebs oder einzelner Betriebsteile.
Mitwirkungsrechte
Dem Führungskreis wird bei folgenden Angelegenheiten ein Mitwirkungsrecht eingeräumt. Das bedeutet, entsprechende Maßnahmen sollen ohne Information und Zustimmung der Mehrheit des Kreises nicht umgesetzt werden:
- Regelungen zur Betriebsordnung und zum Verhalten der Arbeitnehmer, Arbeitszeiten, Pausen- und Urlaubsregelungen,
- Änderungen bei der Auszahlung der Arbeitsentgelte, die Einführung technischer Einrichtungen, mit denen das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern überwacht sowie Arbeitszeiten erfasst und dokumentiert werden sollen,
- Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
- Regelungen zum Vorschlagswesen,
- Regelungen zur Gruppenarbeit sowie
- die Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen.
Falls in einer solchen Frage keine Einigung zwischen dem Führungskreis oder dem für die jeweilige Maßnahme zuständigen Teil des Führungskreises und dem Arbeitgeber zustande kommt, obliegt die letzte Entscheidung der Geschäftsführung. Diese hat die vorgetragenen Argumente nach bestem Wissen zu berücksichtigen.
Verantwortung für Fairness und Gleichbehandlung
Calpam lebt durch die Zugehörigkeit zum Bolloré-Konzern seit vielen Jahren ethische Grundsätze, die der Gesetzgeber erst später festgelegt hat. Der Gedanke der Gleichbehandlung ist fester Bestandteil des täglichen Handelns.
Diese Verpflichtung ist durch klare schriftliche Regelungen und Schulungen im Unternehmen verankert. Eine Antidiskriminierungsbeauftragte stellt – gemeinsam mit der Geschäftsführung – sicher, dass ein fairer und respektvoller Umgang im Alltag gelebt wird.
Der Schutz vor Diskriminierung gilt bei Calpam nicht nur für Mitarbeiter*innen, sondern für alle Menschen, die mit dem Unternehmen in Kontakt stehen. Darüber hinaus schützt Calpam aktiv vor ungerechtfertigten oder verleumderischen Anschuldigungen – ein Anspruch, der auch rechtlich bereits durchgesetzt wurde.
Mit diesen Maßnahmen übernimmt Calpam Verantwortung für ein faires und respektvolles Miteinander.




