Präambel:
Es wird davon ausgegangen, dass alle Mitarbeiter*innen mit den ihnen übertragenen Rechten und Pflichten verantwortungsbewusst umgehen. Alle Mitarbeiter*innen haben sowohl das Recht, als auch die Verpflichtung auf Missstände und Rechtsvergehen in der Calpam zu achten und in diesem Zusammenhang gemachte Beobachtungen zu melden. Zur Sicherstellung das jede*r Mitarbeiter*in eine Meldung ohne Angst vor Repressionen erstatten kann wurde, neben internen Stellen, ein externer Compliance Beauftragter ernannt.
Ziel ist es, mit diesen Maßnahmen ein Arbeitsklima zu schaffen, was ein weitgehend angstfreies Arbeiten ermöglichen soll.
Die Personalabteilung und die Spartenleiter, Gruppenleiter, gewählte oder bestimmte Vertrauensleute (AGG/Antidiskrimierung) sind deshalb aufgerufen und verpflichtet, die Rechte der Mitarbeiter*innen wahrzunehmen und anzuwenden. Um diese Verantwortung genauer zu definieren, sind hier die wichtigsten Punkte am Beispiel der Aufgaben des Führungskreises genannt.